Unsere Kennelrules :
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Wir ziehen alle Hunde selbst auf.
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Alle Hunde bleiben bei uns, egal wie Sie sich entwickeln.
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Wir halten alle unsere Hunde generell nur in einem funktionierenden, freilaufenden, natürlichem Rudel. Die hierbei nötige, oft sehr langwierige Integrationsarbeit, ist für uns selbstverständlicher Bestandteil der Haltung. Zwingerhaltung, egal wie sich diese gestaltet, lehnen wir als nicht artgerecht ab.
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Wir kaufen nur Hunde zu Zuchtzwecken hinzu bzw. lassen unsere Hunde nur von Rüden decken, die in Kenneln aufgewachsen sind , die unseren Standards zumindest nahekommen.
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Alle Hunde werden mit spätestens 9 Jahren “pensioniert”.
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Unsere Hunde entscheiden nach Sympathie mit wem Sie auf Tour gehen.
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Alle Freiläufe werden 2 mal täglich gereinigt. Egal bei welchem Wetter und welcher Laune.
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Kein Hund wird, egal wann und wie, zum Arbeiten gleich welcher Art gezwungen.
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Wir arbeiten nicht mit Kenneln zusammen die Hunde im Zwinger oder an der Kette halten.
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Unsere Weibchen werden höchtens alle 3 Jahre gedeckt.. Das Mindestalter beträgt 3 Jahre, das Höchstalter 7 Jahre.
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Wir planen generell keine Würfe weil “Bedarf” vorhanden ist, sondern züchten ausschließlich für uns selbst.
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Die Hunde gehen vor. Immer und zu jeder Zeit. Auch wenn dies erhebliche Einschränkungen in unserem Leben bedeutet.
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Wir fahren keine Rennen solange dort tote Hunde als “Unfälle “, “Versehen” oder ähnliches deklariert werden und solche Bilder alltäglich sind. Mit solchen ” Mushern” wollen wir nichts gemeinsam haben. Nicht mal den Startplatz.
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Wir akzeptieren keinerlei Sponsorengelder, Werbeeinnahmen oder Einkünfte aus Produktplacement, gleich welcher Art.
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Wir machen kein Geld mit den Hunden um Geld zu machen sondern nur um den Bestand des Kennels zu sichern.
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Wir versuchen uns wann immer möglich naturschonend in jeder Hinsicht zu verhalten.
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Wenn wir etwas der Natur entnehmen geben wir es an derselben oder anderer Stelle wieder zurück.
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Unsere eigenen Interessen haben, sofern Intressenkonflikte entstehen sollten, immer hinter den Interessen der Sami zurück zustehen. Diese Leute waren lange vor uns da, und werden wahrscheinlich auch noch da sein wenn unsereins lange vergessen ist. Sie haben einfach die gegründeteren und vor allem die natürlicheren Rechte.
Anhang 1 : Abgabeverttrag, deutsche Version für Welpenkäufer
Abgabevertrag Nummer :
Herr Hary Rybak – als Eigentümer -
und
Herr/Frau – als Übernehmer -
Strasse
PLZ/Wohnort
Telefon
Beruf
Personalausweis-Nummer:
schließen den nachfolgenden Abgabevertrag.
1. Vertragsgegenstand
ist das nachfolgend näher beschriebenen Tieres:
A.Rasse:
B.Geschlecht:
C.Farbe:
D.Alter:
E.Name:
F.Besonderheiten:
G.Impfpassnr :
H.Papiere :
I.Chip Nummer :
Das Eigentum an dem Hund wird auf den Übernehmer übertragen. Die Übereignung erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Einhaltung der nachfolgend unter Punkt 2 aufgeführten Verhaltensregeln.
2. Verhaltensmaßregeln
a. Das Tier ist artgerecht zu halten, die erforderliche Pflege sicherzustellen. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind zu beachten. Das erworbene Tier darf nicht zu Versuchszwecken, gleich welcher Art, benutzt werden. Das Tier darf auch dann nicht als Kettenhund gehalten werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dem Tier ist täglich genügend Auslauf zu gewähren. Grundsätzlich ist die Artgerechte Haltung sicherzustellen.
b. Dem Verkäufer wird folgendes unangekündigtes Besuchsrecht unwiderruflich zugestanden : 4 Besuche von min. 1 Stunde in ersten Jahr nach Abgabe, im Folgejahr 2 Besuche, in den weiteren Folgejahren je 1 Besuch.
c. Jede Weitergabe des Tieres an Dritte ist mitzuteilen und von Einverständnis des Verkäufers abhängig. Der Übernehmer verpflichtet sich bei Nichtzustimmung desselben, das Tier ohne Entschädigung unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt ebenso wenn er nicht mehr in der Lage ist, das Tier artgerecht zu halten bzw. die Bedingungen des Vertrages einzuhalten. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Tier wieder aufzunehmen.
d. Die Tötung des Tieres ist nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und in äußersten Notfällen bei denen eine sofortige Tötung dem Tier schwere Leiden und Schmerzen erspart zulässig. Der Verkäufer ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
e. Bei evtl. Abhandenkommen ist sofort und unverzüglich der Verkäufer zu unterrichten, die anliegenden Förster/Jäger, Tierheime und das zuständige Polizeirevier zu informieren, sowie der entsprechen Hundenotruf des Chipausstellers zu benachrichtigen.
f. Da der Siberian Husky von seinem Naturell her kein Schutzhund ist, darf er als solcher nicht ausgebildet werden. Stachelhalsbänder sowie Teletakt-Geräte nebst allen ähnlichen Gerätschaften dürfen nicht verwendet werden. Artgerechte Hundeführung erfolgt durch Lauf- und Trekking-Geschirre. Jede Ausbildung hat auschliesslich fachgerecht zu erfolgen, und darf den Wohlbefinden des Tieres in keinem Falle abträglich sein. Der Verkäufer bietet hierzu ausdrücklich seine Unterstützung an und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.
g. Soweit das Tier noch nicht verchipt ist, hat dies innerhalb von 2 Wochen nach Kauf zu erfolgen. Der Käufer ist hierüber innerhalb 6 Wochen nach Kauf nachweispflichtig.
3. Auflagen
I. Falls das Tier getötet werden mußte, wird dem Verkäufer die Tierarztbescheinigung ohne weitere Aufforderung zur Verfügung gestellt.
II. Der Übernehmer verpflichtet sich, eine Adressenänderung unverzüglich bekanntzugeben.
III. Der Übernehmer verpfichtet sich bei weiblichen Hunden nicht mehr als eine Schwangerschaft in jeweils 3 Kalenderjahren zuzulassen.
IV. Jede Kastration der Hunde, außer in dringenst medizinischen Fällen ( z.B. Krebs), ist untersagt. Dies gilt unbeschränkt.
4. Nichteinhaltung der Auflagen
Bei einem Verstoß gegen eine der oben angeführten Auflagen kann der Verkäufer die Rückübertragung des Eigentums an dem Tier und die sofortige Herausgabe des Tieres entschädigungslos fordern. Sollten Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung einer Auflage bestehen, ist der Hund bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes in die Obhut des Verkäufer zurückzugeben. Klärungen von Streitfällen unterliegen dem normalen Rechtslauf.
5. Haftung
Der Verkäufer haftet für Rechts- und Sachmängel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Übernehmer verpflichtet sich die Haftung für das o.g. Tier ab dem Übergabedatum zu übernehmen.
6. Allgemeine Hinweise an den Übernehmer
Dem Übernehmer wird für das Tier der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie einer Hausratsversicherung dringendst empfohlen. Dies gilt ebenso für eine Krankenversicherung. Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzumelden.
7. Der Kaufpreis beträgt : € und ist sofort fällig. Schecks werden ausschließlich zahlungshalber akzeptiert.
8. Abschlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen sollen die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl gelten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schweden, Tingsrätten Skellefteå. Für jedweden Streitfall wird schon jetzt , vorbehaltlich anderer Gerichtsentscheidung, ein Streitwert von 50.000 SEK festgelegt. Dies gilt insbesondere für Punkt 3 und 4 des Vertrages. Der Verkäufer und der Übernehmer erhalten jeweils eine Ausfertigung des Vertrages.
Ort Datum
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